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Todesfall zu Hause
Verständigen Sie zuerst Ihren Sprengelarzt, der den Tod des verstorbenen Angehörigen amtlich feststellt. Oder Sie rufen uns an, und wir informieren den zuständigen Arzt für Sie. Bitte beachten Sie, dass bis zur Ausstellung des Totenscheines der/die Verstorbene nicht neu angekleidet werden darf.
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Todesfall im Krankenhaus
Wenn jemand im Krankenhaus verstirbt, führt zunächst das Krankenhaus alle relevanten Belange durch. Ab der „Freigabe“ des oder der Verstorbenen rufen Sie uns als Bestatter. Wir übernehmen für Sie alle organisatorischen Aufgaben, wie etwa die Überführung vom Krankenhaus in den Beisetzungsort.
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Todesfall im Ausland
Stirbt ein/e Angehörige/r im Ausland, übernimmt die Bestattung Josef Waldbauer alle wichtigen Behördengänge. Das betrifft in der Regel die dortige Botschaft, die zuständige Behörde oder das Krankenhaus. Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Beschaffung etwaiger Kontaktadressen im Ausland.
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Unfalltod
Ein Unfalltod ist ein besonders tragisches Ereignis, da ein geliebter Mensch förmlich aus dem Leben gerissen wird. In diesem Fall übernehmen die Einsatzkräfte der Polizei und Rettung erste Schritte, die Angehörigen werden bei Bedarf durch ein Kriseninterventionsteam betreut.
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Unterlagen vorbereiten
Rufen Sie uns einfach an. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar, stehen Ihnen gerne zur Seite und gehen mit Ihnen gemeinsam Schritt für Schritt die weitere Vorgehensweise durch. Wir nehmen Ihnen alle Erledigungen ab, die bis zur Beerdigung durchzuführen sind.
- Geburtsurkunde mit Taufschein
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
- Heiratsurkunde bzw. Scheidungspapiere
- Foto der/des Verstorbenen für die Parte
- Bekleidung
- Grabnummer, falls vorhanden